AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografen (Auftragsaufnahmen)


1. ANWENDUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmen für die Erbringung von Dienstleistungen durch Foto Digital Fritz e.U. Friedrich Hartl. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Foto Fritz oder Dritten abzugeben sind, die Textform. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Kerstin Fuchsjäger ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Foto Fritz den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSGEGENSTAND

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.). Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Foto Fritz vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen. Gegenstand der Beauftragung von Kerstin Fuchsjäger durch einen Kunden kann eine Fotoreportage, ein Fotoshooting oder ein Fotoworkshop sein.

 

3. MODALITÄTEN DER LEISTUNGSERBRINGUNG – FOTOPRODUKTION

Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Foto Fritz zu äußern.Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Für den Fall, dass Foto Fritz einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist der Fotograf berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Foto Fritz und dem Dritten zustande. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Foto Fritz ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

 

4. ÜBERLASSUNG VON LICHTBILDERN ZUR ANSICHT – REKLAMATIONSFRIST

Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Foto Digital Fritz. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. Erst wenn der Kunde sich für bestimmte Bilder entschieden hat und diese auch bezahlt hat, hat er ein Nutzungsrecht erworben. Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch den Kunden bei Foto Fritz erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei dem Fotografen. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch den Fotografen zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

 

5. ÜBERGABE VON DOKUMENTEN

Foto Digital Fritz e.U. behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor. Der Fotograf ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Foto Fritz vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen. Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Foto Fritz, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.

 

6. STORNIERUNG VON DURCH DEN KUNDEN VERBINDLICH GEBUCHTEN TERMINEN

Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Foto Fritz erhalten hat, hält sich der Fotograf diesen Termin für den Kunden frei. Foto Fritz kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungs-E-Mail von Foto Fritz. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Foto Fritz einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten. Die Stornierung des Auftrages ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig und in Rechnung gestellt. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet. Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebührund Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

 

7. ABSAGE DURCH FOTO FRITZ- ÄNDERUNGEN IM FOTOSHOOTING – ABLAUF

Kann der Fotograf aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadens- ersatzforderungen. Das Unternehmen wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Foto Fritz nicht. Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Foto Fritz zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Foto Digital Fritz e.U..

 

8. FOTOAUFNAHMEN BEI VERANSTALTUNGEN

Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Foto Fritz darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen. Der Kunde (Veranstalter) hat den Fotografen darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind. Unterlässt der Kunde die vorgeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste und/ oder dem Fotografen gegenüber, stellt der Kunde damit dem Fotografen von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Foto Fritz zur Verfügung gestellt werden. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch dem Fotografen, hat der Kunde dennoch sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen. Während des Fotoshootings (Paar-Fotoshootings/ Hochzeits- Fotoshootings) etc. ist es allen anderen Personen – außer der Fotograf untersagt, zu fotografieren, sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart.

 

9. ALLGEMEINE HINWEISE FÜR FOTOSHOOTINGS VON/MIT FOTO DIGITAL FRITZ e.U.

Als Kunde von Foto Fritz bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten: Sie sollten spätestens 5 Min. vor dem vereinbarten Termin im Atelier / an der vereinbarten Location erscheinen. Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt dem Fotografen, davon im Einzelfall abzuweichen.Foto Fritz übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen. Newborn-Fotoshootings sollten in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden (optimaler Weise zwischen 5. und 10. Lebenstag). Das Fotoshooting kann beim Kunden zu Hause (dann zzgl. der Berechnung von Anfahrtskosten / € 0,45 pro km) oder in meinem Atelier stattfinden. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie ihr Baby in Ruhe füttern können.Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dies ist ein kostenloses Service vom Fotostudio Fritz und kann nur angeboten werden, wenn ein freier Termin verfügbar ist. Bitte denken Sie auch an Wechselkleidung für ihr Baby und für sich selber. Detailinformationen hierzu finden Sie in den FAQ für Neugeborene. Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern. Für Tier-Fotoshootings im Studio von Foto Fritz beachten Sie bitte, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Räume, helle Beleuchtung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es daher sein, dass ein Fotoshooting abgebrochen werden muss. Für einen solchen Fall berechnen wir eine kleine Stornierungspauschale von € 50 (inkl. 20% MwSt). Das Tier/die Tiere sollten gefüttert sein und zuvor noch genügend Auslauf gehabt haben. Zudem sollten Sie bitte eine Fellbürste, Feuchttücher, ein Lieblingsspielzeug und Futter bzw. Leckerli mitbringen. Wenn bestimmte Accessoires mit abgebildet werden sollen, bringen Sie bitte auch diese mit. Bitte üben Sie mit Ihrem Tier (Hund) zuvor die Kommandos „Sitz“, „Platz“ und „Bleib“ ein. Ansonsten ist es nicht möglich, ein entsprechendes Fotoshooting durchzuführen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können. Der Kunde ist für sein Tier vor und während und nach dem Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden. Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden. Bei Pferde-Fotoshootings ist es erforderlich, dass Sie mindestens eine weitere Person mitbringen, die sich um das Tier kümmern kann. Zudem sollten Sie zumindest eine Longiergerte und Futter/Leckerli mitbringen. Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet der Fotograf – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung. Fotoaufnahmen, gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Foto Fritz übernimmt hierfür keine Haftung.

 

10. BEARBEITUNG DER ANGEFERTIGTEN BILDER

Alle verwertbaren Bilder der Reportage / des Fotoshoootings werden professionell aufbereitet. Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Fotostudio Fritz entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen. Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Foto Fritz etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

 

11. GUTSCHEINE

Der Kunde kann bei Foto Fritz Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Foto Fritz. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein gemeinsam mit der zugehörigen Rechnung vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

 

12. NUTZUNGSRECHTE UND URHEBERRECHT

Foto Fritz steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu. Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben. Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt. Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden. Foto Fritz räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von dem Fotografen erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist der Fotograf zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden. Bei Foto Fritz verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Roh- dateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind. Auf Anfrage durch dem Fotografen ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Foto Fritz wie folgt als Urheber benennen: © FotoFritz | www.fotofritz.at. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig. Foto Fritz ist berechtigt, die von ihm erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch den Fotografen. Bei einer Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte, des Rechtes auf Namensnennung sowie unerlaubter Weiterbearbeitung steht dem Fotografen Schadenersatz in Höhe des dreifachen vereinbarten Nutzungsentgeltes zu.

 

13. KUNDENBILDER, DIE NICHT VON FOTO FRITZ ERSTELLT WURDEN UND DEREN BEARBEITUNG BZW. WEITERVERABEITUNG

Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat der Fotograf ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden. Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Foto Fritz von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Foto Fritz ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Foto Fritz besteht nicht. Eine Haftung von dem Fotografen für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Foto Fritz von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei. Sind Leistungen von dem Fotografen teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Foto Fritz auf Vergütung unberührt. Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Foto Fritz überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, usw.) wird Foto Fritz diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

 

14. MITWIRKUNGSPFLICHT – FRISTEN UND HÖHERE GEWALT

Für Foto Fritz vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf bemüht sich, die Bilder von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Foto Fritz setzt voraus, dass  der Fotograf sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens dem Fotografen nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

15. VERGÜTUNGSMODALITÄTEN – NUTZUNGSGEBÜHREN

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Foto Fritz genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht des RSV der Berufsfotografen Österreich. Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Die Kosten hierfür werden je nach Auftrag bekannt gegeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Foto Fritz ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden. Soweit der Kunde Leistungen von Foto Fritz in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Ümständen angemessene Vergütung von Foto Fritz gewährt.

 

16. RECHNUNGSSTELLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

Foto Digital Fritz e.U. ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Foto Fritz berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsstellung durch Foto Fritz erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. Gesamtleistung. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Foto Fritz sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Foto Fritz, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes zu beanspruchen.

 

17. ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGES

Foto Fritz ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Foto Fritz für die Leistungen bleibt unberührt.

 

18. VERTRAULICHKEIT

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

 

19. HAFTUNG VON FOTO DIGITAL FRITZ e.U. UND VERJÄHRUNG

Foto Fritz haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung von Foto Fritz auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Foto Fritz und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine dem Fotografen. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmängel begründet.Foto Fritz haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor. Foto Fritz haftet nicht für Schadensersatz- ansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Kerstin Fuchsjäger erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden. Wird dem Fotografen von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Foto Fritz von der Haftung frei und erstattet Foto Fritz sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Foto Fritz bleibt hiervon unberührt. Für Schäden an dem Fotografen durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Foto Fritz auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Foto Fritz nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Foto Fritz liegen. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Foto Fritz verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Foto Fritz verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Foto Fritz sowie Dritten, die durch dem Fotografen eingeschaltet wurden.

 

20. AUFBEWAHRUNG DER NEGATIVE UND HAFTUNG FÜR BILDERQUALITÄT

Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist er berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen. Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Foto Fritz nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller des Produktes eine entsprechende Garantie anbietet. Bei selbstständiger Bestellung durch den Kunden über Drittanbieter haftet Foto Fritz nicht für jegliche Produktionsmängel seitens des Herstellers.

 

21. SCHADENSERSATZ UND VERTRAGSSTRAFE

Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt (RSV Berufsfotografen) an Foto Fritz zu zahlen. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von dem Fotografen) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

 

22. SALVATORISCHE KLAUSEL, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. Foto Fritz nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Erfüllungsort ist Steyr, Österreich. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne der WKO sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Steyr, Österreich.

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